Es dauert nur noch gut fünf Tage bis zu den Nationalrat- und Ständeratswahlen 2015. Und ich habe mich entschieden: Ich werde nicht wählen. Nun gut, ganz so freiwillig ist dieser Entscheid nicht. Leider ist mein Wahlmaterial immer noch nicht bei mir eingetroffen. Und es dauert ca. eine Woche um die Unterlagen zurück in die Schweiz zu senden. Eigentlich ziemlich zynisch, dass ich zwar als Nationalratskandidat antreten kann, leider aber mich selber nicht wählen kann.
Nun, ich bin dabei scheinbar bei weitem nicht der einzige Schweizer, welchem die Chancen auf eine Wahl genommen werden. Schuld sind Fristen und Regelungen. Jedenfalls gemäss meinem Emailverkehr mit der Stadt Bern.
Die Fristen für den Versand des Wahlmaterials sind im eidgenössischen und kantonalen Recht geregelt. Das Wahlmaterial darf den Stimmberechtigten nicht vor dem 20. und nicht nach dem 15. Tag vor der Wahl zugestellt werden (Artikel 46 Absatz 1 des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte, BPR). Die Stadt Bern hat keinen Einfluss auf diese Fristen. Der Grund für den relativ späten Versand des Wahlmaterials liegt einerseits darin, dass die Parteien keinen zu frühen Versand wollen, um ihre Wahlkampagnen fokussiert auf den Wahltag ausrichten zu können. Andererseits ist es auch so, dass das Material für die Stimmberechtigten erst hergestellt bzw. verpackt und versandt werden kann, wenn die Kandidaturen und Listen bereinigt und das Propagandamaterial der Parteien angeliefert ist.
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